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Pflegegrad 2

Die Pflegegrade 2017 > Pflegegrad

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad festge-
stellt werden. Pflegebedürftige stellen dazu einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Von dort wird ein Gut-
achter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beauftragt, der in einem Formalgutachten den Grad der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des Pflegebedürftigen begutachtet.

Pflegegrad 2

- erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (27 bis unter 47,5 Punkten)

Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI:


Pflegebedürftige können Sachleistungen von
ambulanten Pflegediensten bis zu einem Betrag von
monatlich
689,00 € Anspruch nehmen.
Die Pflegedienste rechnen direkt
mit der Pflegekasse ab.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI:

Alternativ werden für die ambulante Pflege durch
selbsterbrachte Leistungen auch Geldleistungen
gewährt. Das Pflegegeld beträgt in
Pflegegrad 2 monatlich
316,00 €.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:

Zusätzlich erhält jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2
bis Pflegegrad 5 einen Anspruch auf einen monatlichen
Entlastungsbeitrag von
125,00 €.




Kombination aus Sach- und Geldleistung:

Eine weitere Möglichkeit ist die Kombinationsleistung,
bei der Kosten für Pflegedienstleistungen abgerechnet
werden und der nicht verbrauchte Anteil an der
Höchstleistung als Geldleistung geltend gemacht
wird. Wird z.B. 70% des Höchstbetrages der Sach-
leistung verbraucht, stehen daneben noch 30%
des Höchstbetrages der Geldleistung zu Verfügung.

Beispiel:
Pflegebedürftiger der Pflegegrad 2

Höchstanspruch Sachleistung
------------- 689,00 €
In Anspruch genommeme Sachleitung
---482,30 € (=70 % von 689,00 €)

Restanspruch auf Pflegegeld
--------------- 94,80 € (=30 % von 316,00 €)







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