Wohnumfeldverbesserung - Pflegeteam Pro Senior

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Wenn  Versicherte zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich  sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen. Hierfür  leistet die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen  Zuschüsse. Diese wurden zum 1. Januar 2015 deutlich angehoben. Ab 1.  Januar 2017 haben auch Leistungsbezieher im neuen Pflegegrad 1 Anspruch  auf diese Zuschüsse.
Der max. Zuschuss je Maßnahme beträgt ab 01.01.2017 4000,00 €.




quelle: www.pflegestaerkungsgesetz.de
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