Unsere Pflegeberatung
Beratungsgespräche
für Ihre Sicherheit
Beratungsgespräche gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI sind für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause ohne Unterstützung eines Pflegedienstes versorgt werden, verpflichtend. Insbesondere bei einem Pflegegrad von zwei bis fünf müssen diese persönlichen Gespräche regelmäßig stattfinden. Wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner für diese wichtigen Beratungen.
Unsere professionellen Beratungsgespräche unterstützen Sie dabei, die Qualität der Pflege zu sichern und verhindern, dass Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen wird – eine mögliche Folge, wenn die vorgeschriebenen Beratungen nicht wahrgenommen werden. Nutzen Sie unsere Fachkompetenz für eine umfassende und fundierte Beratung. Als erfahrener Pflegedienst stehen wir Ihnen bei diesen Gesprächen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie bestens informiert sind.
Beratungsgespräche:
Alles im Blick
Zu den Beratungsgesprächen nach SGB XI § 37, Abs. 3 gehören verschiedene Leistungen, die speziell für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen konzipiert sind. Sie sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige zu Hause gut versorgt sind und dass pflegende Angehörige die notwendige Unterstützung und Information erhalten.
Einschätzung des Pflegebedarfs:
Überprüfung und Beurteilung der Pflegesituation, um sicherzustellen, dass die pflegerische Versorgung angemessen ist.
Beratung zur Pflegequalität:
Empfehlungen und Ratschläge zur Verbesserung der Pflegequalität und Unterstützung bei der Bewältigung der Pflegeaufgaben.
Unterstützung bei der Pflegeplanung:
Hilfestellung bei der Planung und Organisation der Pflege, inklusive der Erstellung von Pflegeplänen.
Information über Entlastungsangebote:
Aufklärung über zusätzliche Unterstützungs- und Entlastungsangebote, wie z.B. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Tagespflege.
Anleitung zur Selbstpflege:
Schulung und Beratung der pflegenden Angehörigen in pflegerischen Tätigkeiten, um die Pflegekompetenz zu erhöhen.
Beratung über Hilfsmittel:
Informationen über Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern können, wie z.B. Pflegebetten, Rollstühle oder Inkontinenzmaterialien.
Dokumentation der Pflege:
Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Dokumentation der Pflege, die für die Pflegekasse notwendig ist.
Verweis auf weiterführende Dienste:
Bei Bedarf, Weiterleitung an professionelle Pflege- oder Sozialdienste, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend ist.
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