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Pflegegrad 4

Die Pflegegrade 2017 > Pflegegrad

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad festge-
stellt werden. Pflegebedürftige stellen dazu einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Von dort wird ein Gut-
achter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beauftragt, der in einem Formalgutachten den Grad der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des Pflegebedürftigen begutachtet.

Pflegegrad 4

- schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten (70 bis unter 90 Punkte)

Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI:

Pflegebedürftige können Sachleistungen von
ambulanten Pflegediensten bis zu einem Betrag von
monatlich
1612,00€ in Anspruch nehmen.
Die Pflegedienste rechnen direkt
mit der Pflegekasse ab.


Pflegegeld nach § 37 SGB XI:

Alternativ werden für die ambulante Pflege durch
selbsterbrachte Leistungen auch Geldleistungen
gewährt. Das Pflegegeld beträgt in
Pflegegrad 4 monatlich
728,00

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:

Zusätzlich erhält jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2
bis Pflegegrad 5 einen Anspruch auf einen monatlichen
Entlastungsbeitrag von
125,00 €.

Kombination aus Sach- und Geldleistung:

Eine weitere Möglichkeit ist die Kombinationsleistung,
bei der Kosten für Pflegedienstleistungen abgerechnet
werden und der nicht verbrauchte Anteil an der
Höchstleistung als Geldleistung geltend gemacht
wird. Wird z.B. 70% des Höchstbetrages der Sach-
leistung verbraucht, stehen daneben noch 30%
des Höchstbetrages der Geldleistung zu Verfügung.

Beispiel:
Pflegebedürftiger der Pflegegrad 4

Höchstanspruch Sachleistung------------- 1612,00 €
In Anspruch genommeme Sachleitung-- 1128,40 € (=70 % von
1612,00 €)

Restanspruch auf Pflegegeld--------------- 218,40 € (=30 % von
728,00 €)





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