Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige bei erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz
Von der Pflegekasse werden nach der Feststellung der Einschränkung z.B. folgende Leistungen erstattet:
- Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst in Form besonderer Angebote der allgmeinen Betreuung
- siehe dazu auch unter AMBULANTE PFLEGE - Alltagsbegleitung nach §45 b hier finden Sie einen Auszug unserer Leistungen