Wenn Versicherte zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen. Hierfür leistet die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse. Diese wurden zum 1. Januar 2015 deutlich angehoben. Ab 1. Januar 2017 haben auch Leistungsbezieher im neuen Pflegegrad 1 Anspruch auf diese Zuschüsse.
Der max. Zuschuss je Maßnahme beträgt ab 01.01.2017 4000,00 €.
Der max. Zuschuss je Maßnahme beträgt ab 01.01.2017 4000,00 €.
quelle: www.pflegestaerkungsgesetz.de