Pflege Sicherstellung nach §37 Abs. 3 SGB XI
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen,
müssen alle die nur Pflegegeld beziehen zwei mal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal)
einen Pflegedienst kommen lassen.
Ziel dieser Pflegeeinsätze oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist die Beratung.
Die Beratungsbesuche erfolgen für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen kostenlos,
da sie über die Pflegekasse, private Pflegeversicherung bzw. Beihilfestelle
(anteilig, im Fall der Beihilfeberechtigung) finanziert werden.