Alltagsbetreuung nach §45b
Seit dem 01.02.2010 bieten wir stündliche Betreuung für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach §45b an.
Ihnen oder Ihren Angehörigen fällt auf, dass Sie neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung den täglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr so schnell folgen können oder Sie benötigen Unterstützung bei der Beaufsichtigung und/oder Betreuung?
Das können wir Ihnen unter anderem anbieten:
- Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem ziel der Aktivierung
- Aktivitäten zum Erhalt und Förderung der Motorik z.B. Bewegungsübungen und Bewegungsspiele
- Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten, z.B. Spaziergang, Besuch bei Freunden
- Training von Alltagskompetenzen, z.B. gemeinsames kochen
- Anleitung von sinnhafter Betätigung/Beschäftigung, z.B. Gesellschaftsspiele, Handarbeit
Haben Sie eigene Vorstellungen und/oder Wünsche? Dann sprechen Sie uns an, wir werden versuchen es zu ermöglichen. Unsere geschulte Alltagsbegleiterin freut sich auf die Zusammenarbeit.
Sie haben seit dem 01.01.2017 die Möglichkeit nach Feststellung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine monatliche Vergütung von 125,00 € (Pflegegrad 1 bis 5) von Ihrer Krankenkasse zu bekommen. Das ist ein Entlastungsbeitrag nach § 45b SGB XI. Mit diesem Geld können Sie die Angebote anerkannter Pflegedienste in Anspruch nehmen, beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung im Alltag oder im Haushalt sowie die oben genannten Angebote.
Wenn Sie sich über unser Angebot informieren möchten,
rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
24 Stunden zu erreichen unter Telefon 06633 / 6433840