Das Pflegestärkungsgesetz (PSG 2) tritt ab 01.01.2017 in Kraft
Zum 01.01.2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Aus den bisherigen 3 Pflegestufen nebst Härtefallregelung werden 5 Pflegegrade, für die neue Pflegesatzvereinbarungen gelten. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr der Hilfebedarf bei der den Verrrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Grad der Selbstständigkeit erhoben.
Zum 01.01.2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Aus den bisherigen 3 Pflegestufen nebst Härtefallregelung werden 5 Pflegegrade, für die neue Pflegesatzvereinbarungen gelten. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr der Hilfebedarf bei der den Verrrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Grad der Selbstständigkeit erhoben.
Quelle: ppm-online