Das Pflegestärkungsgesetz - Pflegeteam Pro Senior

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Das Pflegestärkungsgesetz (PSG 2) tritt ab 01.01.2017 in Kraft
 Zum 01.01.2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Aus  den bisherigen 3 Pflegestufen nebst Härtefallregelung werden 5 Pflegegrade,  für die neue Pflegesatzvereinbarungen gelten. Bei der Feststellung der  Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr der Hilfebedarf bei der den  Verrrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Grad der  Selbstständigkeit erhoben.

Quelle: ppm-online
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