Pflegegrad 5 - Pflegeteam Pro Senior

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Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad festge-
stellt werden. Pflegebedürftige stellen dazu einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Von dort wird ein Gut-
achter  des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beauftragt, der in  einem Formalgutachten den Grad der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten  des Pflegebedürftigen begutachtet.

Pflegegrad 5

- schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder  Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an   die pflegerische  Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI:

Pflegebedürftige können Sachleistungen von
ambulanten Pflegediensten bis zu einem Betrag von
monatlich 1995,00 €  in Anspruch nehmen.
Die Pflegedienste rechnen direkt
mit der Pflegekasse ab.


Pflegegeld nach § 37 SGB XI:

Alternativ werden für die ambulante Pflege durch
selbsterbrachte Leistungen auch Geldleistungen
gewährt. Das Pflegegeld beträgt in Pflegegrad 5 monatlich
901,00 €.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:

Zusätzlich erhält jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2
bis Pflegegrad 5 einen Anspruch auf einen monatlichen
Entlastungsbeitrag von 125,00 €.

Kombination aus Sach- und Geldleistung:

Eine weitere Möglichkeit ist die Kombinationsleistung,
bei der Kosten für Pflegedienstleistungen abgerechnet
werden und der nicht verbrauchte Anteil an der
Höchstleistung als Geldleistung geltend gemacht
wird. Wird z.B. 70% des Höchstbetrages der Sach-
leistung verbraucht, stehen daneben noch 30%
des Höchstbetrages der Geldleistung zu Verfügung.

Beispiel:
Pflegebedürftiger der Pflegegrad 5

Höchstanspruch Sachleistung-------------  1995,00 €
In Anspruch genommeme Sachleitung--  1396,50 €      (=70 % von 1995,00 €)

Restanspruch auf Pflegegeld---------------   270,30 €      (=30 % von 901,00 €)
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